Sobald Sie das Auto abgemeldet haben, ist es Ihnen untersagt, es auf öffentlichen Straßen zu fahren. Es ist jedoch erlaubt, das Auto auf Ihrem Privatgelände abzustellen, sofern es nicht öffentlich zugänglich ist. Falls Sie das Auto verkaufen, müssen Sie den potenziellen Käufer darauf hinweisen, dass es nicht mehr zugelassen ist.