Wenn man sein Auto als Privatperson verkauft, ist man normalerweise nicht dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu erheben, da man kein gewerbliches Handeln betreibt. Als gewerblicher Händler oder Unternehmer hingegen muss man Mehrwertsteuer berechnen und an den Staat abführen, wenn man ein Fahrzeug verkauft.